Bei der Jahresversammlung des Bundesverbands der Veranstaltungswirtschaft am 23. September in Hamburg beschlossen die Mitglieder die Anpassung des Verbandskürzels an die Initialen des Verbandsnamens. Das bekannte Kürzel idkv wich damit dem neuen bdv.
„Das bisherige Kürzel war eine Reminiszenz an den ursprünglichen Verbandsnamen ‚Interessenverband deutscher Konzertveranstalter und Künstlervermittler’, erläutert Verbandspräsident Jens Michow. „Nachdem wir diesen bereits 1998 geändert haben und das alte Kürzel seinerzeit nur noch übergangsweise nutzen wollten, war die Anpassung längst überfällig.“
Unter dem Tagungsslogan „Stolz auf die Vergangenheit – fit für die Zukunft“ befasste sich die Versammlung mit einer Fülle aktueller Branchenthemen, die im sich an den internen Teil anschließenden öffentlichen Branchemeeting durch Vorträge zahlreicher Experten vertieft wurden. Dabei ging es u.a. um die in Vorbereitung befindliche Gründung einer Verwertungsgesellschaft zum Schutz des Leistungsschutzrechts des Veranstalters, die der Verband noch in diesem Jahr vornehmen will. Themen waren ferner die aus den dramatischen Ereignissen bei der Loveparade in Duisburg zu ziehenden Konsequenzen, die Bedeutung von Social Networks bei der Veranstaltungswerbung und die Rechtsproblematik der Scheinselbständigkeit. Höhepunkt der Tagung war die Festrede von Bernd Neumann, Staatsminister für Kultur und Medien anlässlich des 25-jährigen Jubiläums des Bundesverbands.
Für erhebliche Irritation der Versammlungsteilnehmer sorgte der Bericht des Präsidenten über die Entwicklung der aktuellen Tarifgespräche mit der GEMA. Der von der Verwertungsgesellschaft 2009 veröffentlichte neue Veranstaltertarif U-K sieht vor, dass auch Sponsoring- und Werbeeinnahmen der Veranstalter zur Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Werkaufführungslizenz zählen. „Um überhaupt eine außergerichtliche Einigung über die mit U-K vollzogene erhebliche Tarifsteigerung zu erzielen, wurde in dem Ende 2009 mit der GEMA geschlossenen Vergleich die Anwendung dieser Klausel für unsere Verbandsmitglieder unter der Abrede ausgeschlossen, dass diesbezüglich bis Ende 2010 eine einvernehmliche Lösung verhandelt werden solle“, erläutert der Verbandspräsident und berichtet weiter, dass man nach zwei Verhandlungsrunden leider noch keine einvernehmliche Lösung gefunden habe.
In einem einstimmig gefassten Beschluss legten die Mitglieder in Hamburg fest, dass jede weitere Kostenbelastung durch GEMA-Vergütungen im Vorwege vorab verlässlich kalkulierbar sein, der Tarif eine klare Terminologie aufweisen und die Gleichbehandlung aller vergleichbaren Fälle durch den Tarif gewährleistet sein müsse. „Die Versammlungsteilnehmer haben sich vor allem dafür ausgesprochen, dass unsererseits keinerlei Zugeständnisse bei der geforderten Einbeziehung von Sponsoringleistungen in die Bemessungsgrundlage gemacht werden. Sponsoring ist kein einseitiger geldwerter Vorteil des Veranstalters, denn dort steht der Leistung des Sponsors eine Gegenleistung des Veranstalters gegenüber“, berichtet Michow.
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