Die Künstlersozialkasse bietet ab sofort auf Ihrer Internetseite unter www.kuenstlersozialkasse.de allen abgabepflichtigen Unternehmen an, Ihre Meldungen nach dem KSVG, online zu erstellen und ggf. zu übermitteln. Den Link zum Online-Meldeverfahren mit den elektronischen Formularen und ausführlichen Erläuterungen finden Sie auf unserer Startseite unter „Aktuelles“. Das Verfahren kann sowohl für die erstmalige Anmeldung zur Abgabepflicht als auch für die jährliche Meldung der Entgelte genutzt werden.
Alle abgabepflichtigen Unternehmen sollten daher schon für die Meldung der Entgelte für 2009, die spätestens bis zum 31. März 2010 erfolgen muss, die elektronischen Formulare nutzen. Das Verfahren bietet wesentliche Vorteile durch Hilfefunktionen, Plausibilitätsprüfungen, elektronische Speicher- und Übersendemöglichkeiten sowie die Bestätigung der Übermittlung.
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