Nach mehrjähriger Vorbereitungszeit haben die Mitglieder des Bundesverbands der Veranstaltungswirtschaft (bdv) heute bei ihrer
Jahresversammlung in Berlin die Gründung einer Verwertungsgesellschaft beschlossen. Die Gesellschaft soll vor allem die wirtschaftlichen Interessen der Veranstalter bei der Vervielfältigung, Verbreitung und
Sendung von Live Mitschnitten wahrnehmen.
Das Leistungsschutzrecht schützt künstlerische, wissenschaftliche und unternehmerische Leistungen, die keine individuellen Gestaltungen und damit einem urheberrechtlichen Schutz nicht zugänglich sind.
Geschützt sind u.a. die Leistungen der Tonträgerhersteller, der ausübenden Künstler, der Sendeunternehmen, Filmhersteller und eben der Veranstalter.
„Das deutsche Urheberrecht gewährt den Veranstaltern in § 81 Urhebergesetz bereits seit langem ein eigenes Leistungsschutzrecht“, sagt bdv-Präsident Jens Michow „die Wahrnehmung dieses Rechts erfolgte bisher jedoch nur sehr eingeschränkt. Vor allem eine angemessene Beteiligung der Veranstalter an der Erstverwertung ihrer Veranstaltungen durch Vervielfältigung und Sendung erfolgte gar nicht. Das wollen wir jetzt ändern.“
Veranstalter seien bisher ausschließlich auf den singulären wirtschaftlichen Erfolg ihrer Konzerte und Tourneen angewiesen. Längerfristige Kooperationen zwischen Künstlern und Veranstaltern seien die Ausnahme. Durch die umfassende Wahrnehmung der ihnen zustehenden Schutzrechte wollen die Veranstalter gewährleisten, dass sie – wie z.B. auch die Tonträgerfirmen – langfristig an den Früchten ihrer Arbeit beteiligt werden.
Kein Konflikt mit Interessen von Künstlern und Tonträgerfirmen
Einen Konflikt mit den Interessen der ausübenden Künstler und den Tonträgerfirmen befürchtet Michow nicht. „Von der neuen Verwertungsgesellschaft wird die Musikwirtschaft als Ganzes profitieren. Künstler, Tonträger und Veranstalter – haben gleichermaßen einen Vorteil, wenn durch eine verbesserte Nutzung des Leistungsschutzrechts dem Veranstalter eine längerfristige Kalkulation ermöglicht wird und er nicht lediglich auf den flüchtigen Tageserfolg angewiesen bleibt.“ sagt Michow. „Damit wird es für Veranstalter auch attraktiver, in den Aufbau neuer Talente zu investieren.“
Die „Verwertungsgesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten“ soll in der Rechtsform einer GmbH noch in diesem Jahr gegründet und die für den Betrieb einer Verwertungsgesellschaft erforderliche Erlaubnis beim Deutschen Patent- und Markenamt beantragt werden.
www.bdv-online.com
Der Verband |
Aktuelles |
Service |
Aktivitäten




