Laut § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz ist durch den Arbeitgeber für eine geeignete Brandschutz-Organisation zu sorgen. Brandschutzbeauftragte sollten daher grundsätzlich in jedem Betrieb und jeder Einrichtung bestellt werden.
Diesem Umstand hat die DEA Rechnung getragen und bietet nun erstmalig die attraktive Fortbildung zum Brandschutzbeauftragten an. Dabei wurde der Lehrgang mit seinen Inhalten speziell auf die Bedürfnisse in der Veranstaltungsbranche abgestimmt und erfüllt auch die Anforderungen der Ausbildung für Brandbekämpfung und Evakuierung nach § 10, Abs. 2 ArbSchG.
Zum Brandschutzbeauftragten können Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder gleichwertiger Ausbildung bestellt werden, die an dem Lehrgang an der DEA teilgenommen haben. In der Fortbildung werden sämtliche notwendigen Kenntnisse vermittelt, um in Fragen des anlagetechnischen, baulichen und organisatorischen Brandschutzes sowie in der Brand- und Löschlehre anschließend als kompetenter Ansprechpartner im Betrieb auftreten zu können. So kann der Absolvent als Brandschutzbeauftragter dem Brandschutz-Verantwortlichen eines Betriebes in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes beratend und unterstützend zur Seite stehen.
Die Fortbildung zum Brandschutzbeauftragten an der DEA findet vom 03.- 07.05. + 07.-11.06.2010 in Vollzeit, d.h. mo- fr von 9-17 Uhr, statt.
www.deutsche-event-akademie.de




