Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V.

Der EVVC repräsentiert rund 700 Veranstaltungszentren, Kongresshäuser, Arenen und Special Event Locations in Europa. Veranstaltungsplaner und Zulieferbetriebe ergänzen das Spektrum und machen den EVVC so zum vielseitigsten Netzwerk der Branche.

22.05.2013 | 01:07 Uhr | Sie befinden sich hier: Engagement | GEMA

GEMA Tariferhöhung 2013

Mit der geplanten Tariferhöhung ab dem Jahr 2013 gefährdet die GEMA massiv viele Veranstaltungsformate, die in den Häusern des EVVC stattfinden. Mit Nachdruck wehrt sich der Verband im Namen seiner Mitglieder gegen diese Tariferhöhung.

Wie sich in Zukunft die GEMA-Tarife für einzelne Veranstaltungen verändern werden, erfahren Sie hier durch den GEMA-Tarifrechner.

Rechnen Sie nach!

Bei Fragen zum schweizer Pendant der GEMA, der SUISA, oder der österreichischen AKM kontaktieren Sie bitte die EVVC-Geschäftsstelle.

Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V. fordert Klarheit und Gerechtigkeit

Frankfurt, 24. April 2013 –  Auch nach der Entscheidung des Schiedsgerichtes gegen die von der GEMA geplanten Tarifreform bleibt die Gebührenstruktur für Groß-Veranstaltungen ein hoher Unsicherheitsfaktor und wird Kostensteigerungen von bis zu 390 Prozent nach sich ziehen.

Bestehende Tarifstrukturen bleiben weitestgehend erhalten – dennoch teilweise deutliche Erhöhungen

(Berlin, 18. April 2013) Die urheberrechtliche Schiedsstelle erteilt der GEMA-Tarifreform eine klare Absage. Die Tarifreform stelle „einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot dar“, da Nutzungsart,
Nutzungsintensität und Nutzungsumfang bei der Tarifgestaltung nicht berücksichtigt und keine sachgerechte Differenzierung vorgenommen wurden. Damit sah die Schiedsstelle in der Tarifreform einen Verstoß gegen urheber- und kartellrechtliche Vorschriften. Die von der GEMA geforderten Tariferhöhungen bezeichnete die Schiedsstelle als „nicht angemessen“ und „überhöht“. Die Mehrzahl der im Streit stehenden Tarife bleibt völlig unverändert.

Die Schiedsstellenentscheidung

zwischen der GEMA und der Bundesvereinigung der Musikveranstalter finden Sie hier.

Im Zuge der von der GEMA beabsichtigten Tarifreformen hatte die GEMA  im letzten Jahr tausende Lizenzverträge (u.a. Jahrespauschalverträge über eine bestimmte Anzahl von Livemusik- oder Tonträgerveranstaltungen) zum 31.12.2012 gekündigt. Da es der Bundesvereinigung der Musikveranstalter kurz vor Weihnachten gelungen ist, die Tarifreform für das gesamte Jahr 2013 auszusetzen, kommen nun in 2013 die bewährten Alttarife für Livemusik- und Tonträgermusik (allerdings mit einer Erhöhung von 5% auf die Veranstaltungstarife) weiter zur Anwendung.

Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter, in welcher der EVVC Mitglied ist, hat es nach einem beispielosen Verhandlungsmarathon mit der GEMA geschafft, die von der GEMA beabsichtigte Tarifreform für das Jahr 2013 auszusetzen, Planungssicherheit für die Musikveranstalter zu erzielen und eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2013 zu vereinbaren. Die wesentlichen Änderungen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt "GEMA-Infos".

Berlin, 20. Dezember 2012 - Tausende Betreiber von Clubs, Diskotheken und Musikkneipen können aufatmen: Nach einem beispiellosen über Monate andauernden Verhandlungsmarathon über die GEMATarifreform konnte die Bundesvereinigung der Musikveranstalter erreichen, dass die GEMA auf eine Durchsetzung der im April veröffentlichten Tarife verzichtet. Damit können alle Veranstaltungen, u.a. in Clubs, Discotheken, Musikkneipen, Hotels- und Gaststätten, Tanzschulen, Varietébetrieben, Hallenbetrieben sowie auf Stadt- und Straßenfesten für 2013 auf der Basis der bewährten Alttarife geplant und durchgeführt werden.

EVVC-Präsident Joachim König, gleichzeitig stellvertretender Vorsitzender der Bundesvereinigung der Musikveranstalter,: "Mit dieser Regelung für 2013 ist eine Übergangslösung, die einen ersten wichtigen Schritt darstellt, verabredet worden. Wenn der Schlichterspruch nun vorliegt, sollte hoffentlich die Möglichkeit bestehen, sachgerechte und angemessene Lösungen für die dauerhafte Struktur der Tarifreform zu finden. Sachgerecht ist in diesem Zusammenhang, wenn man in vernünftiger Form auf die Strukturen des Geschäfts innerhalb der Veranstaltungsbranche schaut und keinen Tarifkahlschlag betreibt, wie es in der momentanen Reform seitens der GEMA vorgesehen ist."

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) und der Bundesverband deutscher Discotheken- und Tanzbetriebe (BDT) lehnen die zwischen der GEMA und der Urheberorganisation „Deutscher Musikschaffender (VDM)“ getroffene Vereinbarung zu den neuen GEMA-Tarifen kategorisch ab. „Diese Vereinbarung entspricht nicht dem Willen der Clubbetreiber und Discothekenunternehmer in Deutschland“, erklärt BDT-Präsident Ulrich Weber in Berlin. Den Branchenbesonderheiten werde durch eine bloße Einführungsregelung nicht Rechnung getragen. Die GEMA-Gebühren sind nach wie vor unangemessen hoch und daher unannehmbar.

Erhöhungen teilweise existenzgefährdend- Veranstaltungen mit Livemusik oder Tonträgermusik betroffen

Nach wie vor beschäftigen sich viele Musikveranstalter, Hallenbetreiber, Gastronomen und Hoteliers mit der GEMA-Tarifreform 2013. Wie schon berichtet, hat die Gesellschaft zum Schutz musikalischer Aufführungs- und mechanischer Vervielfältigungsrechte (GEMA) insgesamt 11 Tarife gestrichen und an deren Stelle nur 2 neue Tarife gesetzt, die bereits ab dem nächsten Jahr zur Anwendung kommen sollen. Betroffen sind alle Veranstaltungen mit Livemusik oder mit Tonträgermusik. Ausgenommen sind Konzerte.

Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V. (EVVC) wehrt sich mit der DEHOGA gegen überhöhte GEMA-Tarife
(von Joachim König, Präsident EVVC)

Veranstaltungen kosten Geld, das ist hinlänglich bekannt. Viele Kostenarten liegen bei der Planung und Organisation eines Events auf der Hand, wie z.B. Mietkosten für die Location, Licht- und Tontechnik, Mietmobiliar und Dekoration, Künstler und Catering. Doch dann gibt es noch die versteckten Kosten, wie z.B. Künstlersozialabgabe oder die GEMA-Gebühren. Auch diese sollte man bei der Vorabkalkulation einer Veranstaltung auf keinen Fall vergessen, wenn man nicht nach der Veranstaltung ein böses Erwachen erleben möchte.

Berechnungsbeispiele zur GEMA-Tarifreform 2013

Am 02. April hat die GEMA ihre Tarifreform veröffentlicht, die zum 01. Januar 2013 inkrafttreten soll.

Nachfolgende Berechnungsbeispile verdeutlichen die massive Betroffenheit nicht nur von Diskothen/ Clubs und Musikkneipen sondern auch von Veranstaltungshäusern. Ihnen drohen für Bälle, Silvester- und Tanzveranstaltungen, Partys und Karnevalssitzungen Gebührenerhöhungen von 400 bis über 2.000 Prozent.

Berechnungsbeispiele für Veranstaltungen mit Tanz (z.B. Bälle, Ü 30-Partys, Abi-Partys etc.) in größeren Räumen/Hallen wie folgt (jeweils ohne Verbandsnachlass; bei Paketpreisen, z.B. Essen mit Tanz, werden 1/3 vom Gesamteintrittspreis für die Musik berechnet):

Veranstaltung mit Livemusik von 20.00 -2.00 Uhr, Raumgröße von 400 qm, 30 Euro Eintritt für die Musik = bisher: 424,- Euro brutto, ab 2013: 1926,-Euro brutto (+ 354 %).

Veranstaltung mit Tonträgermusik mittels Laptop von 21.00 -5.00 Uhr, Raumgröße von 600 qm, 15 Euro Eintritt für die Musik = bisher: 892,- Euro brutto,ab 2013: 2214,-Euro brutto (+ 148 %).

Veranstaltung mit Livemusik von 20.00 -2.00 Uhr, Raumgröße von 1000 qm, 40 Euro Eintritt für die Musik = bisher: 990,- Euro brutto, ab 2013: 6420,-Euro brutto (+ 548 %).

Veranstaltung mit Livemusik von 20.00 -2.00 Uhr, Raumgröße von 3000 qm, 50 Euro Eintritt für die Musik = bisher: 2192,- Euro brutto, ab 2013: 24.075,-Euro brutto (+ 998 %).

Mit einer bisher noch nie dagewesenen Vorgehensweise und Arroganz spielt die GEMA ihre übermächtige Stellung gegenüber den Musiknutzern in Deutschland aus: Ohne jegliche Bereitschaft, Kompromisse zu suchen oder zu verhandeln, hat sie der Bundesvereinigung der Musikveranstalter neue Tarife vorgelegt.
Die GEMA will ab dem 1. Januar 2013 eine vollkommen neue Tarifstruktur im Veranstaltungsbereich zur Anwendung bringen, die für viele Musiknutzer und somit auch Veranstalter zu enormen Preiserhöhungen führen wird.

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