Der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft und der Verband der Deutschen Konzertdirektionen (VDKD) haben sich mit der GEMA, der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, auf ein neues Tarifmodell geeinigt und damit den zwischenzeitlich eskalierten Streit beigelegt.
Nachdem die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes beiden Parteien einen Einigungsvorschlag unterbreitet hatte, mit dessen Akzeptanz beide Seiten hinter ihren Erwartungen zurückgeblieben wären, führten die Verbände mit der GEMA erneut Verhandlungen, um einen langwierigen Rechtsstreit und die hieraus resultierenden Planungsunsicherheiten von der Veranstaltungsbranche abzuwenden. Das Ergebnis sieht nach Einschätzung der Verbände und ausgehend von dem Einigungsvorschlag der Schiedsstelle erhebliche Verbesserungen für die Veranstalterseite vor.
Insbesondere werden Kleinveranstaltungen mit bis zu 2000 Besuchern zukünftig weniger stark belastet. Der neue Tarif für Veranstaltungen bis 2000 Besucher beginnt im Jahr 2010 mit drei Prozent und steigert sich in Schritten von 0,5 Prozent bis zum Jahr 2014 auf fünf Prozent. Die Mengenrabatte fallen deutlich großzügiger aus, als sie die Schiedsstelle vorgeschlagen hatte. So wird die Rabattstaffel bei mehr als 40 Konzerten auf 12,5 Prozent, bei mehr als 80 Konzerten auf 15 Prozent und bei mehr als 200 Konzerten auf 17,5 Prozent angehoben.
Einnahmen für Sponsoring und Ähnliches werden vorerst nicht in die Bemessungsgrundlage für die GEMA-Vergütung einbezogen. Allerdings haben sich beide Seiten verpflichtet, zeitnah weitere Verhandlungen zu führen um zu klären, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen Sponsoring-Einnahmen zukünftig mit berücksichtigt werden sollen. Abgesehen von diesen drei Ergebnissen der Nachverhandlung akzeptieren beide Seiten den Einigungsvorschlag der Schiedsstelle.
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