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APWPT: Problematik "Mikrofonfrequenzen" nach Beiratstagung der Bundesnetzagentur vom 12.10.2009 immer noch nicht gelöst

Erwartungsgemäß hat der Beirat für eine rasche Versteigerung auch der UHF-Frequenzen aus der "Digitalen Dividende" votiert. In einer kurzen Pressemeldung wird erneut auf die Notwendigkeit dieser Maßnahme hingewiesen.

Wie aus gewöhnlich gut informierten Quellen berichtet wird, ist die Beratung jedoch keinesfalls so harmonisch verlaufen, wie in der Pressemeldung dargestellt wird. Vielmehr haben bereits im Vorfeld einige Bundesländer darauf verwiesen, dass die offenen Punkte (Störproblematik/DVB-T, Kabel, Mikros; Kostenübernahme aus Versteigerungserlösen) bisher als ungelöst gelten und die Bundesländer weiter eine Lösung vor der Versteigerung erwartet wird. Zitat aus einem Schreiben welches die Länderpositionen zusammenfasst: "Die Länder erwarten, dass die in den Stellungnahmen angesprochenen noch offenen Punkte, insbesondere im Hinblick auf die Umstellung der DVB-T-Sender in dem betroffenen Frequenzbereich sowie die Störproblematik bei Endgeräten und drahtlosen Produktionsmitteln, noch geklärt werden und auch die Entschädigungsproblematik einer zufriedenstellenden Lösung zugeführt wird". Der Präsident der Bundesnetzagentur ist vom Beirat aufgefordert worden, die Länderposition zu berücksichtigen und in der nächsten Beiratssitzung zu berichten.

Die APWPT fordert eindringlich von allen verantwortlich handelnden Persönlichkeiten folgende Punkte zu berücksichtigen:

(1)
Die Entschließung des Bundesrates vom 12. Juni 2009 ist eine wichtige Grundsatzposition, die es umzusetzen gilt.

(2)
Vorausgesetzt dass der Frequenzbereich 790 bis 862 MHz für die ländliche Versorgung tatsächlich unverzichtbar ist, dann muss ebenso klar sein, dass dessen bisherige Nutzer kurzfristig nur im Anschlussfrequenzbereich 470 bis 790 MHz ihre Tätigkeit fortsetzen können. Bereits die Umstellung auf diese Frequenzen stellt einen erheblichen Einschnitt in die bisherige Nutzung dar und wird für die betroffenen Unternehmen und Einzelpersonen erhebliche Arbeit, Produktionsausfall und Kosten bedeuten. Eine später Einbeziehung anderer Frequenzbereich erfordert die vorherige Untersuchung deren Eigenschaften und die Entwicklung neuer Produkte.

Der APWPT erwartet im Interesse seiner Mitglieder:

Vor der Versteigerung die schriftliche Vorlage und Umsetzung einer akzeptable Lösung zugunsten der bisherigen Frequenznutzer von 790 bis 862 MHz. Darin muss für jede neue Frequenznutzung ein langfristig garantierter Bestandschutz formuliert werden. Gerade die Erfahrungen mit der Allgemeinverfügung (Vfg 91/2005), die nach knapp 3 Jahren "infrage gestellt" wurde, zeigen die Notwendigkeit eines verlässlichen Bestandsschutzes.

Der APWPT kündigt an:

Sollte die Versteigerung der digitalen Dividende erfolgen, ohne dass zuvor die Auflagen des Bundesrats akzeptabel umgesetzt wurden, so werden wir eine nationale Sammlungsbewegung der betroffenen Anwender initiieren und geeignete Maßnahmen vorschlagen.

www.apwpt.org