Wie der APWPT mitteilt, ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit der Abwicklung der Billigkeitsrichtlinie beauftragt worden.
Dazu hat das BAFA auf seiner Webseite weiterführende Informationen zur Inanspruchnahme der Billigkeitsleistung veröffentlich.
Wichtig für den Kreis der Betroffenen:
- Das Verfahren steht fest und es können bei der derzeitigen Ausstattung bis zu 120 Mio. € abgerufen werden
- Anträge können ab 15.11.2011 gestellt werden
- Wer zuerst kommt, wird zuerst berücksichtigt (Windhundprinzip)
Die APWPT führt eine Informationsseite zum Thema „Entschädigung“: http://www.apwpt.org/international-news/germany/aktuelle-entschaedigungsdiskussion/index.html
Bitte senden Sie Ihre Anmerkungen oder Fragen an: info@apwpt.org