2. Runder Tisch mit PStS Bareiß – Die Veranstaltungswirtschaft bleibt in Berlin am Ball

Veröffentlicht am 30.09.2020
article image Quelle: Mathias Westermann | Pixabay

Die zahlreichen Gespräche in Berlin führen zu einer deutlich besseren Wahrnehmung der Branche. Für den 06.10.2020 ist der zweite Runde Tisch zur Veranstaltungswirtschaft terminiert. Ein Gespräch mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz ist ebenfalls zugesagt. Warum die nächsten Termine so entscheidend sind und welche Forderungen wir gemeinsam mit den Verbänden der Veranstaltungswirtschaft stellen, lesen Sie in diesem Artikel.

Nach dem ersten Runder Tisch am 21.09.2020 (siehe Artikel unten) hat Thomas Bareiß, Parlamentarischer Staatssekretär für Wirtschaft und Energie, nun zu einem Folgetermin am 06.10.2020 eingeladen. Gemeinsam mit Vertretern von BDKV, FAMAB, ISDV, LiveKomm und VPLT wollen wir über die von uns geforderten Anpassungen der Hilfsmaßnahmen sprechen und klären, was seit dem ersten Termin umgesetzt wurde. Denn klar ist, die bisherigen Hilfen reichen bei weitem nicht aus, um die zahlreichen Unternehmen und Soloselbstständigen der Branche tatsächlich durch die Krise zu bringen. Daher führt der EVVC in Zusammenarbeit mit den anderen Verbänden und Initiativen weiter Gespräche mit allen Fraktionen im Bund, aber auch auf Landesebene. Ein Gespräch mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz ist ebenfalls zugesagt. Nutzen auch Sie gerne Ihre Kontakte zu Abgeordneten und in Ministerien, um unsere Forderungen (siehe Anlage) nachdrücklich zu platzieren.
 

Artikel vom 25.09.2020

Die zahlreichen Gespräche in Berlin führen zu einer deutlich besseren Wahrnehmung der Branche. Am 21.09.2020 hat nun ein erster Runder Tisch zur Veranstaltungswirtschaft stattgefunden. Welche Ministerien und Verbände vertreten waren und warum es erforderlich ist, weiter zu kämpfen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Der Einladung von Thomas Bareiß, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, zu einer Videokonferenz folgten Vertreter von BDKV, FAMAB, ISDV, LiveKomm, VPLT und EVVC. Auf Seiten der Regierung waren neben dem BMWi hochrangige Vertreter von BMAS, BMF und BMG zugegen. In dem anderthalbstündigen Gespräch wurde über mögliche Verbesserung an den vorhandenen Hilfsprogrammen und weitere Optionen zur Unterstützung unserer Branche diskutiert. Die Handlungsempfehlungen der Verbände (siehe Anlage) betreffen im Kern:

  • Antragsberechtigte für Überbrückungshilfe – Hilfen für alle Unternehmen
  • Berechnungszeitrum / Laufzeit – gemittelte Umsatzverluste als Grundlage und Verlängerung der Hilfen
  • Förderfähige Kosten – alle Kostenarten sind anzuerkennen
  • Personalkosten - prozentual deutlich höhere Förderung
  • Maßnahmenbekanntgabe – längerer Vorlauf und Neubetrachtung der Maßnahmen in einem Gesamtzusammenhang
  • EU-Beihilfe-Rahmen – Aufhebung der bisherigen Höchstgrenzen von 800.000 Euro
  • Bundeseinheitliche Garantien für die Veranstaltungsbranche - Bürgschaften für die Planung und Durchführung von Veranstaltungen
  • Weitere Anpassungen bei den KfW-Krediten, steuerlichem Verlustrücktrag, Bezugsdauer Kurzarbeitergeld und weitere

Staatssekretär Bareiß sagte zu, über die bereits beschlossenen Anpassungen hinaus (siehe unten) in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien und dem Koalitionspartner zu prüfen, was umsetzbar ist. Ein Gespräch zur Erörterung der Ergebnisse dieser Prüfung wurde für in zwei Woche zugesagt. Der Kernforderung die Einrichtung eines runden Tischs ist die Politik somit nachgekommen. Im Detail bleiben aber viele Fragen ungeklärt und der Bedarf an Nachbesserung an den Hilfsprogrammen groß.

Hier eine Übersicht der bereits beschlossenen Anpassungen bei den Überbrückungshilfen:

  • Fortführung in den Monaten September bis Dezember 2020
  • Flexibilisierung der Eintrittsschwelle - Umsatzeinbruch >50%
  • Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro.
  • Erhöhung der Fördersätze – maximal 90% der Fixkosten
  • Die Personalkostenpauschale von 10 % der förderfähigen Kosten wird auf 20% erhöht.
  • Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.

www.evvc.org

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