Tourismusausschuss des Deutschen Bundestages: Öffentliche Stellungnahme und Forderungen des EVVC e.V.

Veröffentlicht am 25.11.2020
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Öffentliche Anhörung zum Thema „Die Auswirkungen von pandemiebedingten Veranstaltungsbeschränkungen und -verboten auf die Veranstaltungs- und Tourismuswirtschaft"

Aufgrund der durch die Maßnahmen zum Infektionsschutz verursachten Umsatzausfälle stehen weite Teile der Veranstaltungswirtschaft unverschuldet vor dem finanziellen Aus. Um das Überleben vieler Unternehmen zu sichern, fordert der EVVC gemeinsam mit dem Forum Veranstaltungswirtschaft und #AlarmstufeRot unter anderem, die Antragsberechtigung auf alle Betroffenen auszuweiten, auch auf öffentliche Unternehmen sowie die Förderhöhe je Unternehmen auf bis zu 4 Mio. Euro bis Juni 2021 zu erhöhen und hierbei alle Fix- und Betriebskosten anzuerkennen. Außerdem sollen Erstattungen rückwirkend bis März 2020 möglich sein und auch zukünftige Veranstaltungsausfälle abgesichert werden können. Darüber hinaus fordern die Antragsteller eine offene und sachliche Diskussion über einen Wiederanlauf der Veranstaltungswirtschaft. Dazu gehört insbesondere eine differenzierte Betrachtung der unterschiedlichen Arten von Veranstaltungen und Veranstaltungsstätten.

Mit diesen Forderungen wendet sich der EVVC Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V. gemeinsam mit dem Forum Veranstaltungswirtschaft und der #AlarmstufeRot im Rahmen einer öffentlichen Anhörung am 25.11.2020 an den Tourismusausschuss des Deutschen Bundestages.

Die Veranstaltungsbranche musste ihre wirtschaftliche Tätigkeit aufgrund der Corona-Pandemie als erste einstellen und wird eine der letzten sein, die diese zu einem völlig ungewissen Zeitpunkt wieder wird aufnehmen können. In der Veranstaltungswirtschaft mit einem Gesamtvolumen von knapp 130 Mrd. Euro Umsatz sind rund 1 Million Menschen direkt beschäftigt.

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