Ab 01.01.2024: GEMA-Lizenz zusätzlich zum Sky-Vertrag erforderlich

Veröffentlicht am 20.12.2023
article image Quelle: GEMA

Eine wichtige Mitteilung der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. (BVMV):

Zum Jahresabschluss möchten wir Sie noch kurz über Neuerungen beim Abschluss von Verträgen des TV-Anbieters Sky ab 2024 informieren, die für einige von Ihnen relevant sein können.
Mit Beginn des neuen Jahres ändert Sky Deutschland seine Verträge und versendet dazu derzeit Informationsschreiben  und Kündigungen/Vertragsangebote an die Kund:innen. Mit den Änderungen verbunden sind nicht nur Preisanpassungen, sondern auch das Vorgehen zur Einholung der Lizenzen bei der Verwertungsgesellschaft GEMA, die für die öffentliche Ausstrahlung erforderlich sind.

Sky-Abo bis 31. Dezember 2023

Bisher war die Lizenz/Erlaubnis für die öffentliche Wiedergabe von Fernsehsendungen im Sky-Abonnement enthalten. Mit Zahlung des Abo-/Vertrags-Preises an Sky war auch die Gebühr an die GEMA für die urheberrechtliche Vergütung abgegolten.
Dies ändert sich ab dem 1. Januar 2024.

Die GEMA hat ihre mit Sky Deutschland bestehende Kooperation zum 31. Dezember 2023 beendet. Auch die Rechte der Corint Media, wenn diese bisher über Sky lizenziert wurden, können zukünftig nicht mehr über Sky erworben werden.

Sky-Abo ab 1. Januar 2024 und zusätzlich GEMA-Lizenz

Wer ein/en Sky-Abonnement/Sky-Vertrag hat bzw. neu abschließt, muss daher ab dem 1. Januar 2024 die Lizenz für die erforderlichen Rechte direkt bei der GEMA erwerben, um die Sendungen öffentlich zeigen zu dürfen. Es sind also zwei Verträge notwendig: (1.) Sky-Vertrag und (2.) Direktlizenz von der GEMA für die öffentliche Wiedergabe von Musik in Fernsehsendungen (Sportübertragungen).
EVVC-Mitglieder erhalten hierbei einen Rabatt von 20% auf den GEMA-Rechnungsbetrag.

GEMA-Tarif für Musikdarbietungen bei der Wiedergabe von Fernsehsendungen

Für die Wiedergabe von Fernsehprogrammen bietet die GEMA den „Tarif FS“ an (Tarif für Musikdarbietungen bei der Wiedergabe von Fernsehsendungen). Dieser Tarif umfasst einen Großteil der Fernsehangebote. Dazu gehören neben Sky auch Pay-TV-Angebote wie zum Beispiel DAZN, Sport-Deutschland TV und Dyn.

GEMA-Rechte, die Sky-Vertragspartner:innen in der Vergangenheit zusätzlich erwerben mussten, sind ebenfalls in der GEMA-Lizenz enthalten. Dies gilt gemäß GEMA in den meisten Fällen auch für die bevorstehende Fußball-EM und die Olympischen Sommerspiele 2024.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zu den Änderungen und zum GEMA-Tarif-FS, einschließlich zu dessen Kosten, finden Sie auf der GEMA-Website unter:
Link: https://www.gema.de/de/musiknutzer/kampagnen/sky 
Ein gesondertes Merkblatt zu den GEMA-Tarifen zur Fußball-EM/Olympische Sommerspiele 2024 befindet sich bei uns derzeit in der Erarbeitung und Abstimmung. Das Blatt zum GEMA-Tarif FS 2024 haben wir Ihnen in der Anlage beigefügt.

Der EVVC ist Mitglied im Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. (BVMV) und wird durch EVVC Vorstandsmitglied Dr. Stefan Holzporz vertreten.

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