Quelle: Pixabay
Am 23.04.2026 beschloss der Bundestag den geänderten Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.
Das Vergabebeschleunigungsgesetz zielt maßgeblich darauf ab, öffentliche Vergabeverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die Änderungen betreffen insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie die Vergabeverordnung (VgV).
Das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge sieht Änderungen im nationalen Vergaberecht oberhalb der EU-Schwellenwerte vor. Enthalten sind unter anderem eine Abweichungsmöglichkeit vom Losgrundsatz bei bestimmten Infrastrukturvorhaben, Anpassungen bei Eignungs- und Nachweispflichten, die verstärkte Nutzung von Eigenerklärungen sowie Änderungen im Vergabenachprüfungsverfahren, darunter der Wegfall der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde und die stärkere Ausrichtung auf digitale Verfahren. Die Wertgrenzen für Direktaufträge, Registerabfragen und Statistikmeldungen werden auf 50.000 Euro angehoben. Es erfolgen Klarstellungen und Ergänzungen zur Berücksichtigung von kleinen und mittleren Unternehmen, jungen Unternehmen sowie Aspekten der Innovation, Umwelt und Sozialverträglichkeit. Die Möglichkeit zur Zulassung oder zum Ausschluss von Drittstaatsanbietern wird neu geregelt. Zudem wird die Unterschwellenvergabeordnung im Einvernehmen mit den Ländern überarbeitet.
In der Bundestagsdebatte stellte Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) heraus, dass die Reform Verfahren deutlich vereinfachen und beschleunigen solle, damit Investitionen schneller wirksam würden, Kommunen jährlich entlastet würden und insbesondere der Mittelstand stärker berücksichtigt werde. Armand Zorn (SPD) betonte ebenfalls die praktische Umsetzung politischer Vorhaben und erklärte, dass effizientere Vergaben notwendig seien, damit staatliche Investitionen tatsächlich bei Infrastrukturprojekten ankämen. Zudem hob er die Bedeutung von Tariftreue und die Förderung nachhaltiger Industrien hervor. Demgegenüber warnte Enrico Komning (AfD), dass beschleunigte Verfahren Fehlentwicklungen begünstigen könnten, da Großaufträge eher an große Unternehmen gingen und kleine sowie mittelständische Betriebe benachteiligt würden. Zudem sehe er die Gefahr einer stärkeren staatlichen Einflussnahme auf den Markt. Julian Joswig (Grüne) kritisierte den Entwurf als wenig ambitionierten Kompromiss, der nicht ausreichend auf Nachhaltigkeit setze und zudem hinter EU-Standards zurückbleibe. Janine Wissler (Linke) warnte schließlich vor sinkender Transparenz und steigenden Korruptionsrisiken, insbesondere durch ausgeweitete Direktvergaben ohne Ausschreibung. Sie forderte daher stärkere soziale, tarifliche und ökologische Standards.