CMI | Mehr Planungssicherheit für Veranstaltungen in Österreich

Veröffentlicht am 25.03.2021
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Congress Innsbruck

Im vergangenen Jahr war die Veranstaltungsbranche und mit ihr das bedeutende Segment des Kongress- und Tagungswesens weltweit massiv von den Auswirkungen der Corona-Krise und ihren Folgen betroffen. Die Österreichische Bundesregierung stellt sich nun klar hinter die Veranstaltungsbranche und sorgt mit ihrem Schutzschirm für Veranstalter für mehr Planungssicherheit im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung von Präsenzveranstaltungen in Österreich und damit auch in Innsbruck. Mit dieser international beispiellosen Förderung setzt Österreich ein deutliches Zeichen zur Stärkung der Veranstaltungsdestination und des Wirtschaftsstandorts.

Der Standort Österreich hat im internationalen Veranstaltungswesen einen hohen Stellenwert. Zudem belegen Studien, dass die Geschäftstätigkeit der Veranstaltungsbranche beachtliche wirtschaftliche Effekte generiert und sich damit sehr positiv auf den Wirtschaftsstandort Österreich auswirkt. Die Österreichische Bundesregierung möchte nicht zuletzt auch dieser Tatsache Rechnung tragen und hat kürzlich einen Schutzschirm für Veranstalter eingerichtet, um der von der Krise massiv betroffenen Branche Sicherheit zu bieten. „Alle nationalen und auch internationalen Veranstalter, die in Österreich und damit in Innsbruck eine Veranstaltung planen, haben nun eine wesentlich bessere Planungsperspektive!“, freut sich Christian Mayerhofer, CEO Congress und Messe Innsbruck GmbH.

Der sogenannte Veranstalterschutzschirm wurde zunächst mit EUR 300 Mio. dotiert und kann von nationalen und internationalen Veranstaltern in Anspruch genommen werden, die zwischen dem 01.03.2021 und 31.12.2022 in Österreich eine Veranstaltung planen und für diese das wirtschaftliche Risiko tragen. Die entsprechenden Anträge können bei der Österreichischen Hotel und Tourismusbank (ÖHT) eingereicht werden. Die Richtlinien sehen vor, dass Zuschüsse für den Fall gewährt werden können, dass die Veranstaltung aus objektiven Gründen im Kontext Coronavirus abgesagt oder in einer reduzierten Form umgesetzt werden muss. Die Zuschüsse können bis zu 90 % des finanziellen Nachteils in Bezug auf entstandene Kosten abzüglich der erzielten Einnahmen abdecken. „Wir weisen unsere nationalen und internationalen Veranstalter auf diese Möglichkeit hin und regen dazu an, diese aktiv zu nutzen, sodass die konkreten Planungen zur Umsetzung ihrer Projekte gemeinsam mit ihren Partnern aufgenommen und fortgeführt werden können. Auf diese Weise können wir trotz der aktuellen Herausforderungen gemeinsam in die Zukunft blicken, verbunden mit der Hoffnung, dass Präsenzveranstaltungen ehest möglich wieder ohne Einschränkungen möglich sein werden“, betont Mayerhofer.

Anträge für Zuschüsse aus dem Veranstalterschutzschirm, die übrigens nicht zurückgezahlt werden müssen, können bei der ÖHT eingereicht werden. Interessierte Veranstalter finden sämtliche Informationen unter www.oeht.at/produkte/schutzschirm-fuer-veranstaltungen.

www.cmi.at

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