FAQs zur Mehrwegangebotspflicht: Auch Veranstalter in der Verantwortung

Veröffentlicht am 05.02.2024
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Zu der im vergangenen Jahr in Deutschland eingeführten Mehrwegangebotspflicht sind teils weiterhin Fragen offen. Mit freundlicher Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe gibt es hier Antworten auf die Frequently Asked Questions (FAQs) zu dem Gesetz, das auch Veranstaltungen und Veranstaltende betrifft: 

Warum gibt es eine Mehrwegangebotspflicht?
Die deutsche Bundesregierung hat die Mehrwegangebotspflicht eingeführt, um EU-Vorgaben für weniger Einwegverpackungen aus Plastik einzuhalten. Bereits am 5. Juni 2019 hatte die EU in ihrer Einwegkunststoffrichtlinie in Artikel 4 festgelegt, dass die Mitgliedsstaaten Maßnahmen ergreifen sollen, um den Verbrauch von Einwegbechern und -boxen zu verringern. Wie genau das erreicht wird, können die Mitgliedsstaaten eigenständig festlegen. Deutschland hat sich für die Mehrwegangebotspflicht entschieden, die in §33 und §34 des Verpackungsgesetzes geregelt ist.

Seit wann gilt die Mehrwegangebotspflicht?
Die Mehrwegangebotspflicht gilt seit dem 1. Januar 2023 in ganz Deutschland.

Für wen gilt die Mehrwegangebotspflicht?
Alle Betriebe, die warme oder kalte „verzehrfertige“ Speisen und Getränke in Einwegverpackungen, wie zum Beispiel Burgerboxen, Sushischalen oder Kaffeebechern (inklusive Deckel und Verschlüsse) für den Vor-Ort-Konsum oder die Mitnahme ausgeben, müssen ihren Kund.innen eine gleichwertige Mehrwegalternative anbieten. „Verzehrfertig“ bedeutet, dass die Speisen und Getränke direkt aus der Verpackung konsumiert werden können. Beispiele sind Salate, Joghurt, Eis, Backwaren, sowie Gerichte aus dem Restaurant.

An die Mehrwegangebotspflicht müssen sich Restaurants, (Eis-)Cafés, Kinos, Supermärkte mit Frischetheken, Bäckereien, Kantinen, Lieferdienste, Tankstellen, mobile Verpflegungsgewerbe (Catering) und Veranstaltungen jeglicher Art, die Verpackungen gewerbsmäßig in Verkehr bringen, halten.

Ausnahmen: Kleine Betriebe, die eine Verkaufsfläche von maximal 80m² UND maximal 5 Mitarbeitende haben, müssen kein eigenes Mehrwegsystem anbieten. Beide Bedingungen müssen zwingend erfüllt sein. Zu der Verkaufsfläche zählen alle den Kund*innen frei zugänglichen Bereiche – auch Sitzflächen im Außenbereich. Bei Lieferdiensten zählen zudem auch alle Lager- und Versandflächen.

Die Betriebe, die unter diese Ausnahmeregelung fallen, sind allerdings verpflichtet, ihre verzehrfertigen Speisen und Getränke auf Wunsch in selbst mitgebrachte Behältnisse ihrer Kund:innen zu füllen. Zudem müssen auch sie ihre Kund:innen über die Möglichkeit des Abfüllens in eigene Behältnisse mit sicht- und lesbaren Informationstafeln informieren. Betriebe tragen dabei nicht die Verantwortung dafür, dass die mitgebrachten Gefäße zum Transport von Lebensmitteln geeignet sind. Hinweise zur hygienisch einwandfreien Umsetzung von Mehrwegsystemen finden Sie hier.

Hinweis: Als „Betrieb“ wird immer das gesamte rechtlich zusammengehörige Unternehmen betrachtet. Handelt es sich um ein Unternehmen, das eine einzige Bäckerei betreibt, wird nur diese Filiale bewertet. Handelt es sich um eine Unternehmenskette, die mehrere Filialen an unterschiedlichen Orten betreibt, beispielsweise Bäckereiketten an Bahnhöfen, zählen die gesamte Fläche und Mitarbeitenden-Anzahl aller zugehörigen Filialen.

Für welche Verpackungen muss es eine Mehrwegalternative geben?
Einwegbecher: Kaffee, Limonade und Co. müssen jetzt auch in Mehrwegbechern angeboten werden. Ob sie vorher nur in Plastik oder Pappbechern ausgeschenkt wurden, spielt keine Rolle. Ausgenommen sind nur Getränke in anderen Gefäßen, wie zum Beispiel Flaschen oder Beutel.

Einwegboxen: Für verzehrfertige Speisen müssen die Ausgabestellen nur Mehrwegalternativen anbieten, wenn ihre Einwegboxen aus Plastik bestehen, bzw. Plastik enthalten. Dabei ist es egal, wie hoch der Plastikanteil ist oder ob es sich um „Bioplastik“ handelt. Unter die Regelung fallen beispielsweise auch Burgerboxen aus Pappe, die auf der Innenseite mit Plastik beschichtet sind.

Ausgenommen sind Einwegboxen aus anderen Materialien wie Aluminiumschalen oder 100-prozentige Papierverpackungen wie Pizzakartons. Ebenfalls ausgenommen sind Teller, Tüten und Folienverpackungen.

Was muss angeboten werden?
Die Mehrwegangebotspflicht gilt dann als erfüllt, wenn die Betriebe, ihren Kund:innen Mehrwegbehältnisse anbieten, die gleichwertig zu den angebotenen Einwegverpackungen sind. Das bedeutet, dass die Mehrwegbehältnisse dieselben Füllgrößen, wie die Einwegverpackungen haben müssen und dass sie nicht teurer sein dürfen.

Beispiel: Der Bäcker muss passende Mehrwegbecher für den kleinen, mittleren und großen Cappuccino anbieten – er darf nicht bestimmen, dass es zwar den großen Cappuccino im Mehrwegbecher gibt, aber die anderen nicht.

Zusätzlich sind die Betriebe dazu verpflichtet deutlich sicht- und lesbare Informationstafeln zu dem Mehrwegangebot aufzustellen und über ihr Angebot zu informieren. Es steht den Ausgabestellen frei, einen Pfand auf die Mehrwegverpackungen zu erheben.

Was gilt für Verkaufsautomaten?
Für verzehrfertige Speisen und Getränke, die über Verkaufsautomaten angeboten werden, muss es kein eigenes Mehrwegsystem geben. Den Kund:innen muss es jedoch ermöglicht werden, ihr eigenes Behältnis für die Befüllung über den Automaten zu verwenden.

Was gilt für Lieferdienste? Restaurants, die ihre verzehrfertigen Speisen und Getränke auch über Lieferdienste anbieten, sind verpflichtet auf den jeweiligen Medien ihrer Lieferdienste über ihr Mehrwegangebot zu informieren. Kund:innen sollte es demnach möglich sein, auch bei der Bestellung nach Hause das Mehrwegsystem des Restaurants nutzen zu können, sofern es grundsätzlich unter die Mehrwegangebotspflicht fällt.

Was gilt für Veranstaltungen? Auch Veranstaltungen fallen unter die Mehrwegangebotspflicht. Wenn die Versorgung mit Speisen und Getränken direkt durch den Veranstalter geleistet wird, wird die gesamte Veranstaltungsfläche als Verkaufsfläche betrachtet. Verkaufsstände eigenständiger Anbieter auf Veranstaltungsgeländen werden hingegen einzeln und nach der jeweiligen Größe betrachtet: Alle Stände des jeweiligen Anbieters sowie dessen Sitzflächen auf dem Veranstaltungsgelände ergeben die Bewertungsgröße. Die öffentlichen Sitzbereiche, die vom Veranstalter gestellt werden, werden nicht zur Verkaufsfläche der einzelnen Stände hinzugerechnet.

Wer kontrolliert die Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht?
Für die Kontrolle der Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht sind die Landesbehörden zuständig. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen von bis zu 10.000€ geahndet werden (§ 36 Abs. 1 Nr. 28 - 30 VerpackG). Bürger:innen haben die Möglichkeit, bemerkte Verstöße beim Ordnungsamt zu melden und können so die Ahndung von Verstößen unterstützen.

Wie kann ich als Gastrobetrieb Mehrweg anbieten?
Es gibt erstens die Möglichkeit ein bestehendes Mehrwegpoolsystem zu nutzen oder zweitens eigene Behältnisse zu erwerben und ein eigenes Mehrwegsystem aufzubauen (Insellösung).

Mehrwegpoolsysteme: Pool-Mehrwegverpackungen werden üblicherweise durch Systemdienstleister bereitgestellt. Die verbreitetsten Mehrwegpoolsystemanbieter sind aktuell Recup, Vytal und Relevo. Bei der Ausgabe der Mehrwegverpackungen in den beteiligten Restaurants und Cafés wird entweder ein Pfand erhoben oder die Transaktion wird per Handy-App des Mehrwegsystemdienstleisters erfasst. Die App erinnert die Kund:innen auch an die Rückgabe der ausgeliehenen Mehrwegverpackungen.

Die Behältnisse dieser Mehrwegpoolsysteme werden von vielen verschiedenen Betrieben genutzt. Für Gastrobetriebe ergibt sich der Vorteil, dass sie alle Informationen, Schulungen und Materialien gestellt bekommen und dass sich die Mehrwegdienstleister auch um das Pfandclearing, sowie das Auswechseln und Ersetzen von Behältnissen kümmern. Die Mehrwegpoolsystemanbieter arbeiten mit unterschiedlichen Abrechnungsmodellen. Die zwei wesentlichen sind die Zahlung pro Nutzung der Behältnisse und die monatliche Gebühr. Detaillierte Informationen und eine Liste der größten Anbieter von Mehrwegbehältnissen für Gastrobetriebe finden Sie hier. Für Verbraucher*innen ergibt sich durch Poolsysteme der Vorteil, dass sie die Behältnisse nicht nur in einem Betrieb, sondern bei allen Partner:innen wieder abgeben können. Die DUH empfiehlt deshalb allen Gastrobetrieben die Nutzung von unternehmensübergreifenden Poolsystemen.

Unternehmenseigene Insellösungen (Individualsysteme): Die DUH rät von Mehrweg-Insellösungen ab. Das Angebot von eigenen Mehrwegverpackungen ist nicht attraktiv für Verbraucher*innen, da sie die Behältnisse nur bei einem spezifischen Unternehmen zurückgeben können. Das führt zu langen Wegen für Verbraucher:innen und trägt i.d.R. nicht dazu bei, dass Mehrweg vermehrt genutzt wird. Auch der Aufwand für den Gastrobetrieb ist höher: Er muss sich selbst um die Einführung des Mehrwegsystems inklusive Schulung der Mitarbeitenden, Schaffung von Rückgabemöglichkeiten und das Management des Mehrwegsystems inklusive Auswechseln und Ersetzen der Behältnisse kümmern.

Wie funktioniert die Rückgabe von Mehrwegbehältnissen?
Die Rückgabe von Mehrwegbehältnissen läuft je nach Mehrwegsystem unterschiedlich ab.

Pool-Mehrwegbehältnisse: Bei den Anbietern von Pool-Mehrwegbehältnissen gibt es aktuell zwei Modelle:
1. Pfand: Das Behältnis wird Kund.innen gegen ein Pfand ausgehändigt. Wenn die Kund*innen das Behältnis nach Verzehr der Ware wieder abgibt, bekommen sie den Pfandbetrag zurück.
2. App: Die Kund.innen registrieren sich über eine App, scannen damit das Produkt, leihen es aus und haben anschließend ein paar Wochen Zeit, um es wieder zurückzubringen. Ist der festgelegte Zeitraum abgelaufen, müssen die Kund:innen das Behältnis bezahlen. Hinweis: Häufig sind die Anbieter jedoch kulant und nehmen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt auch noch Rückbuchungen vor, sollten sich die Kund:innen melden. Egal, ob Pfand oder App: Alle Systeme haben gemein, dass die Behältnisse des Poolsystemanbieters bei allen Partnerbetrieben wieder abgegeben werden können. Bei der Ausleihe eines Pool-Bechers muss nicht zwingend im selben Café abgegeben werden, sondern beispielsweise auch in der nächsten teilnehmenden Bäckerei. In den Apps und auf den Webseiten von Recup, Vytal, Relevo und anderen Anbietern finden sich Karten, auf denen alle Partnerbetriebe markiert sind.

Unternehmenseigene Insellösungen: Mehrwegbehältnisse aus unternehmenseigenen Systemen, wie beispielsweise die Becher von McDonald‘s oder die regood-Boxen von Edeka, können nur bei den Filialen des jeweiligen Unternehmens zurückgegeben werden. Zudem sind diese Behältnisse häufig gebrandet, also mit dem Unternehmensnamen oder -logo versehen. Die meisten Unternehmen mit Insellösungen arbeiten für die Rückgabe aktuell mit einem Pfandsystem. Insellösungen sind alles andere als verbraucherfreundlich. Dadurch, dass die Rückgabe nur über ein Unternehmen bzw. eine Kette erfolgen kann, wird der Prozess für Verbraucher:innen umständlicher. Die Folge: Mehrwegalternativen werden seltener von Kund:innen genutzt.

Wie kann ich als Veranstalter ein Mehrwegsystem anbieten?
Professionelle Mehrwegsystemdienstleister unterstützen Veranstaltende bei der Umsetzung von Mehrwegkonzepten. Einige stellen vor allem die Mehrwegbehältnisse zur Verfügung, andere bieten zusätzlich auch den Transport und die Spülung der Behältnisse an. Besonders bei großen Veranstaltungen kann es von Vorteil sein, einen Dienstleister zu nutzen, der auch die Spülung übernimmt, um das Management vor Ort (oft an abgelegenen Orten) einfacher zu machen. Detaillierte Informationen und eine Liste von Mehrwegsystemdienstleistern für Veranstaltungen finden Sie hier.

Wo und wie kann ich als Verbraucher:in meinen eigenen Becher oder meine eigene Box befüllen lassen?
Kleine Betriebe, die nicht unter die Mehrwegangebotspflicht fallen, müssen kein Mehrwegsystem anbieten, mitgebrachte Boxen und Becher aber befüllen. Große Betriebe, die ein eigenes Mehrwegsystem anbieten müssen, sind nicht in der Pflicht auch kundeneigene Behältnisse zu befüllen. Nachfragen, ob eine Befüllung möglich ist, sollten Sie aber trotzdem. Bei der Befüllung eigener Behältnisse ist darauf zu achten, dass die eigenen Boxen und Becher sauber sind. Die Befüllung stark verschmutzter Behältnisse können die Betriebe ablehnen. Zudem tragen die Betriebe keine Verantwortung dafür, dass eigene Behältnisse für den Transport geeignet sind. Kund:innen müssen dementsprechend selbst darauf achten, geeignete Behältnisse zu wählen.

Warum sind Papierverpackungen keine nachhaltige Alternative?
Bei der Produktion von Einwegverpackungen kommt es hauptsächlich zum Einsatz von Neumaterial. Für jede Einwegverpackung aus Papier wird demnach frisches Holz benötigt. Zudem ist ein hoher Einsatz von Wasser für die Produktion einer Papierverpackung notwendig. 1,3 Liter für eine Essensbox und mehr als 5 Liter für einen Pizzakarton. Dadurch, dass jede dieser Verpackungen nur einmalig genutzt wird, entsteht ein enorm hoher Ressourcenverbrauch. Im Gegensatz dazu wird für die Reinigung einer Mehrwegbox je nach Studie zwischen 0,2 und 0,9 Liter Wasser benötigt. Hinzu kommt, dass Take-Away Verpackungen aus Papier nicht recycelt werden. Die Entsorgung erfolgt überwiegend über öffentliche Abfalleimer, wodurch sie der thermischen Verwertung zugeführt werden. Aber auch über den eigenen Papiermüll können diese Verpackungen nur selten einem Recycling zugeführt werden, da sie häufig durch Fette und Essensreste stark verschmutzt sind. Die korrekte Entsorgung ist auch hier der Restmüll und damit die thermische Verwertung.


Alle Infomaterialien, Leitfäden und Best Practices finden Sie auf der Homepage der Initiative "Mehrweg. Mach mit!": https://mehrweg-mach-mit.de/mach-mit/infomaterialien/

 

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