GEMA stellt ihren Außendienst ein – was bedeutet das für Veranstaltungs-Centren?

Veröffentlicht am 14.08.2025
article image Quelle: GEMA / BVMV

Wie in der vergangenen Woche Medienberichten zu entnehmen war, plant die GEMA, ihren gesamten freiberuflichen Außendienst zum 30. September 2025 zu entlassen. Ab Oktober 2025 soll es demnach keine Vor-Ort-Kontrollen durch freiberufliche Außendienstmitarbeitende mehr geben.

Auf Anfrage der BVMV (Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V.) für den EVVC und die weiteren Mitgliedsverbände hat hat die GEMA diese Berichte bestätigt. Die Maßnahme betrifft rund 120 bis 160 freiberufliche Mitarbeitende, die bislang in ganz Deutschland im Einsatz waren, um die öffentliche Musiknutzung in Betrieben, bei Veranstaltungen und in gastronomischen Einrichtungen zu prüfen. 
Siehe auch: Bericht der MusikWoche (Paywall)

Was bedeutet das für die Praxis?
Die Maßnahme stellt eine grundlegende Änderung der GEMA-Lizenzüberwachung dar; eine Entwicklung, die sich bereits seit Längerem abgezeichnet hat: weg von der persönlichen Kontrolle durch Außendienstmitarbeitende, hin zu digitalen Verfahren wie automatisierten Datenabgleichen und Online-Überwachung.

Was bedeutet das für euch als EVVC-Mitglieder?
Ein Wegfall des GEMA-Außendienstes hat vorerst keine Auswirkungen auf die bestehenden Meldepflichten gegenüber der GEMA, wenn ihr öffentlich Musik nutzen möchtet. Wer jedoch bisher (noch) auf persönliche Kommunikation, Beratung oder Klärungen vor Ort mit einem GEMA-Außendienstmitarbeitenden als persönlichem Ansprechpartner gesetzt hat, wird sich künftig auf digitale Prozesse einstellen müssen. Dies könnte die Kommunikation bei Unklarheiten erschweren.

Als EVVC empfehlen wir die Meldung über das GEMA Onlineportal, um den 20-prozentigen Rabatt auf GEMA-Gebühren nutzen zu können, welcher euch als EVVC Mitglied zusteht.

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