Quelle: Deutsches Institut für Normung e.V.
Tagungspauschalen gehören zum Alltag der Tagungs- und Veranstaltungsbranche. Doch was genau eine Pauschale umfasst, war bislang oft Auslegungssache. Das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) möchte das mit der neuen DIN 33463 „Tagungspauschalen“ nun ändern. Laut dem DIN legt die Norm erstmals verbindliche Mindestanforderungen fest und sorgt damit für mehr Transparenz und bessere Vergleichbarkeit von Angeboten.
Was DIN 33463 regelt
Die Norm definiert Grundsätze für die Ausgestaltung von Tagungspauschalen und legt einen Mindest-Leistungsumfang fest. Dazu gehören insbesondere Anforderungen in den Bereichen Service, Verpflegung und Raumvorbereitung. Damit wird klar, welche Basisleistungen Kund:innen erwarten können, unabhängig vom jeweiligen Anbietenden.
Das DIN verspricht sich davon folgende Vorteile:
- DIN 33463 unterstützt Hotels, Tagungsstätten und Veranstalter:innen im MICE-Markt
- Konkret bietet die Norm: Mehr Transparenz für Kund:innen und Planer:innen durch klare Mindeststandards
- Bessere Vergleichbarkeit von Angeboten, etwa bei Ausschreibungen und Rahmenverträgen
- Effizientere Betriebsprozesse, weil Leistungsbausteine klar beschrieben sind
- Planungssicherheit für Veranstalter:innen durch definierte Basispakete.
Entstehung und Beteiligte
Die Initiative zur DIN-Tagungspauschale ging von der Kooperation der Exzellenten Lernorte aus – ein Zusammenschluss von Tagungshotels und Weiterbildungsanbietern, der sich für Qualitätsstandards und Transparenz in der Tagungs- und Lernlandschaft einsetzt. Im zuständigen Arbeitskreis NA 159-02-01-01 AK „Tagungshotels und -leistungen“ wurde die Norm in zwei Jahren erarbeitet. Eingebunden waren außerdem Expertinnen und Experten aus Hotellerie, Verbänden und Veranstaltungswirtschaft, darunter der Hotelverband Deutschland (IHA), die Maritim Hotelgesellschaft sowie die Hospitality Sales & Marketing Association Deutschland e. V.