Umsetzung der Schutz- und Hygienmaßnahmen gemäß Standard „AGVS Covid-19-Proben“. Spezifische Unterscheidungen (Musik, Tanz, Sologesang, Chor usw.) finden sich in dem genannten Dokument.
Teams
Feste Teams (so wenige Personen und Nähe wie möglich bzw. so große Distanz wie möglich) zusammenstellen und nur teamweise proben lassen, so dass bei den Probenden evtl. Infektionsherde nachvollzogen werden können. Kontakte der Probenden müssen 14 Tage lang nachträglich rückverfolgbar sein. Die Zusammensetzung der Trainings- bzw. Probengruppen sollte sich nicht verändern. Diese sollten möglichst festen Trainingsräumen zugeordnet werden. Der Kontakt zwischen den Gruppen ist zu vermeiden bzw. unter Einhaltung der Abstandsregeln zu minimieren.
Die Garderoben sollten bei mehreren Personen mit ausreichendem Abstand oder aber einzeln genutzt werden.
Die Aufbewahrung der Trainingskleidung/Schuhe und privaten Kleidung erfolgt an einem fest zugeteilten Ort. Die Trainingskleidung wird nach Ende des Trainings isoliert aufbewahrt und sofort nach der Ankunft zu Hause gewaschen.
Die Anforderungen an die regelmäßige Flächenreinigung für Requisiten, Ballettstange, Tische, Stühle und andere Gegenstände sind einzuhalten. Für Bereiche mit möglichem Infektionsrisiko über Flächen durch häufigen Hand- /Hautkontakt erfolgt eine Desinfektion der jeweiligen Flächen. Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim RKI empfiehlt für Bereiche ohne Infektionsrisiko die Reinigung, eine zusätzliche Desinfektion ist nicht erforderlich.
Der Zugang zu den Proberäumen sollte möglichst durch getrennte Ein- und Ausgänge erfolgen. Eine Einbahnstraßenregelung mit Kennzeichnung der Wege wird empfohlen.
Die von den Maßnahmen betroffenen Personenkreise sollen eine verbindliche Vorabinformation durch die für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen der jeweiligen Einrichtung mit Aufklärung und Unterweisung (z. B. Abstände, Verhalten, Umgang mit Masken) erhalten. Der Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann dabei unterstützen.