10. Juli 2025

Investitionsbooster der deutschen Bundesregierung – Einordnung & Einschätzungen für Veranstaltungslocations

 

Liebe EVVC Mitglieder,
liebe Mitgliedshäuser aus Deutschland,

am 4. Juni 2025 hat die deutsche Bundesregierung das Investitionssofortprogramm beschlossen, um Unternehmen gezielt bei Investitionen zu unterstützen und den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Mit den Beschlüssen des Bundestags und des Bundesrats wurde dieses Gesetz nun verabschiedet. Das neue Investitionsprogramm kann für euch attraktive steuerliche Vorteile bedeuten, wenn ihr plant, in eurer Location Investitionen zu tätigen.

Was beinhaltet das Programm?

  • Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter
    Für Anschaffungen von Maschinen, Fuhrpark (z. B. Fahrzeuge), Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Betriebsvorrichtungen, die zwischen dem 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 getätigt werden, könnt ihr im ersten Jahr bis zu 30 % der Anschaffungskosten abschreiben. In den Folgejahren gilt der gleiche Satz auf den Restbuchwert.
  • Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge
    Beim Kauf von E-Fahrzeugen könnt ihr im Anschaffungsjahr 75 % sofort abschreiben. In den Folgejahren reduziert sich der Satz gestaffelt – so könnt ihr eure Investition deutlich schneller steuerlich geltend machen.
  • Sonderabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter
    Wenn ihr z. B. Computerhardware, Software oder Servertechnik neu anschafft, könnt ihr neben der regulären Abschreibung 50 % der Kosten im Jahr der Anschaffung sofort absetzen.
  • Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028
    Für Kapitalgesellschaften wird die Körperschaftsteuer von 15 % (2028) schrittweise auf 10 % (2032) gesenkt.

Unsere Empfehlung:
Sprecht euch möglichst früh mit eurer Steuerberatung darüber ab und sucht aktiv die Beratung, welche der neuen Möglichkeiten für eure Location sinnvoll sein könnten. Plant eure Investitionen so, dass sie genau in den Förderzeitraum fallen – so könnt ihr die Steuervorteile optimal nutzen. Weitere Informationen findet ihr auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen.

Im Anhang findet ihr eine detailliertere Einordnung und Einschätzung des Gesetzes. Für Rückfragen steht euch unserer Geschäftsführer René Tumler (rene.tumler@evvc.org) immer gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße
Eure EVVC Geschäftsstelle

Anhänge

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