Liebe Mitglieder,
die Anforderungen an die Kommunikation von Nachhaltigkeits- und Umweltversprechen werden deutlich verschärft. Mit den nationalen Umsetzungsmaßnahmen der EmpCo-Richtlinie gilt ab dem 27. September 2026 eine neue Gesetzgebung für Umwelt- und Klimaclaims. Aussagen wie „nachhaltig“, „klimaneutral“, „green venue“ oder „umweltfreundlich“ geraten damit noch stärker in den Fokus von Gesetzgeber und Verbraucherschutzorganisationen.
Um euch bei der rechtssicheren Ausgestaltung eurer Nachhaltigkeitskommunikation zu unterstützen, hat unsere Kooperationsanwältin Prof. Dr. Risch-Kerst eine praxisorientierte Handlungshandreichung erstellt. Darin erfahrt ihr unter anderem:
Die ausführliche Mitgliederinformation befindet sich im beigefügten Anhang.
Im Rahmen der EVVC Akademie bietet Prof. Dr. Risch-Kerst zum Thema EmpCo-Richtlinie auch ein Online-Seminar an. Dort werden die neuen rechtlichen Anforderungen, typische Risikofelder sowie konkrete Handlungsempfehlungen für Veranstaltungshäuser vertieft behandelt. Weitere Veranstaltungsinformationen finden Sie auf unserer Homepage.
Beste Grüße
Eure EVVC Geschäftsstelle