Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV), welcher auch der EVVC als aktives Mitglied angehört und seit November 2019 von Dr. Stefan Holzporz vertreten wird, ist die größte Musiknutzervereinigung in Deutschland und turnmusste in 2019 erneut Tarife bzw. Tarifveränderungen mit der GEMA verhandeln, die in 2020 zur Anwendung kommen. So erhöhen sich die meisten Tarife (z.B. für Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, U-V / M-V, Musikwiedergaben mittels Tonträger oder Radio in Fitnessstudio und Spielhallen, regelmäßige Musikaufführungen mit Musikern ohne Tanz, ohne Eintrittsgeld und ohne Veranstaltungscharakter (Barpianistentarif), Musikwiedergaben in Fernsehsendungen, Hotelsendetarif etc.) ab dem 1.1.2020 um 2,35 %.

Vor dem Hintergrund ergangener Rechtsprechung mussten die Tarife für Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, bei denen ein Eintrittsgeld erhoben wird, angepasst werden. Der Tarifsatz je 1 Euro Eintrittsgeld wird sich über einen Zeitraum von 4 Jahren von bisher 6,67 Euro auf 8,50 Euro erhöhen. Im Jahr 2020 liegt der Satz bei 7,15 Euro. Der gegebenenfalls in Ansatz zu bringende Sponsoring-Zuschlag wird zugunsten der Musikveranstalter von 10 % auf 7 % reduziert.

Auch die Tarifstrukturen in den Tarifen Radio und Tonträger/Hintergrundmusik, die schwerpunktmäßig für Betriebe des Handels gelten, mussten weiter linearisiert werden. Das hat zur Folge, dass Betriebe über 200 qm mit weiteren, i.d.R. aber noch moderaten Steigerungen rechnen müssen. Diese Steigerungen greifen erst für Verträge, die ab dem 1.7.2020 fällig werden. Die Erhöhungen konnten zum Vorteil der Musiknutzer auf einen Zeitraum von 4 Jahren verteilt werden.

Der Tarif U-St (Stadtfeste, Straßenfeste  und sonstige Veranstaltungen im Freien) erhöht sich geringfügig von 84,30 Euro auf 86,40 Euro je 500 qm Veranstaltungsfläche. Zur Klarstellung: Bei der Flächenberechnung für „sonstige Veranstaltungen im Freien“ wird nur die zur Veranstaltung zugängliche Fläche zugrunde gelegt.

Aufgrund mehrjähriger Einführungsphasen kommt es auch in weiteren Tarifen (z.B. Musikwiedergaben in Musikkneipen und Discotheken) entsprechend den in den letzten Jahren getroffenen Vereinbarungen zu Tariferhöhungen.

Weitere GEMA-Forderungen, die zu Veränderungen und Kostensteigerungen in anderen Tarifen geführt hätten, insbesondere Erhöhungen in den Tarifen für Tanz-, Fitness- und Gesundheitskursen, konnten im Interesse der Verbandsmitglieder abgewehrt werden.

Alle aktuellen GEMA-Tarife sind auch auf der Internetseite:  www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/ eingestellt.

Quelle: Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. (BVMV)

 

GEMA-Handbuch 2020

Das GEMA-Handbuch 2020 mit allen wesentlichen Tarifen und weitergehenden Informationen finden Sie hier.