EVVC informiert I Corona Rechtsverordnungen Deutschland, Österreich und Schweiz

Veröffentlicht am 19.04.2023
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Aktuelle Situation in Deutschland

 

Pandemievorsorge für Herbst und Winter: neuer rechtlicher Rahmen im Infektionsschutzgesetz

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium der Justiz (BMJ) haben unter Beteiligung des Bundeskanzleramtes einen Vorschlag für eine Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erarbeitet. Das IfSG enthält unter anderem die rechtlichen Grundlagen zur Pandemiebekämpfung. Die bisherigen auf die COVID-19-Pandemie bezogenen Sonderregeln sind bis zum 23. September 2022 befristet.

Im Herbst und Winter ist mit einem saisonalen Anstieg der COVID-19-Fälle zu rechnen – und mit einer gesteigerten Belastung des Gesundheitssystems und der sonstigen kritischen Infrastruktur. Deshalb sind modifizierte Anschlussregeln erforderlich. Der Vorschlag sieht lageangepasste Rechtsgrundlagen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 vor. Die bisherigen pandemiebedingten Sonderregelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) werden bis zum 30. September 2022 befristet.

Weitere Informationen zu der Pandemievorsorge vom Bundesgesundheitsministerium finden Sie hier (03. August 2022) oder auf der Seite der Bundesregierung (27.09.2022).

Die vorherigen Beschlüsse von Bund und Länder finden Sie hier:

Informationen vom Bund-Länder-Treffen vom 21.03.2022 finden Sie hier. Allgemeine Regelungen der Bundesregierung vom 30. August 2021 finden Sie hier.

Den Beschluss vom 16. Februar finden Sie hier.

Hier finden Sie den Beschluss vom 24. Januar 2022.

Den Beschluss vom 07. Januar 2022 finden Sie hier.

Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene mit Beschluss vom  21. Dezember 2021

Bundesweite 2G-Regeln mit Beschluss vom 2. Dezember 2021

Lesen Sie hier den Beschluss von Bund und Länder vom 18. November 2021.

Hier finden Sie den Beschluss vom 10. August 2021 von Bund und Länder.


Weiterführende Links:
Hier finden Sie eine Zusammenfassung der Hilfsmaßnahmen in der Krise.
Hier finden Sie einen Einblick in die EVVC Aktivitäten in der Krise.

Informationen zu den einzelnen Bundesländern in Deutschland
+++ Letzte Aktualisierung 19.04.2023, 12:00Uhr +++

Wir haben Ihnen die aktuell geltenden Regelungen der einzelnen Bundesländern (in alphabethischer Reinfolge) aufgelistet und kurz zusammengefasst (die Übersicht wird regelmäßig aktualisiert, alle Angaben ohne Gewähr).
Da sich die Lage täglich ändert, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Webseiten und Verordnungen der Länder die aktuellsten Informationen beinhalten.

Baden-Württemberg
Nach der Aufhebung der Corona-Verordnung des Landes Anfang März entfallen mit Ablauf des 7. April 2023 auch die verbliebenen Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes. Die aktuellen Änderungen finden Sie hier (zuletzt geprüft am 19.04.2023).

Bayern
Mit Ablauf des 7. April enden die letzten bundesrechtlichen Corona-Pflichten. Hier finden Sie die Pressemitteilung.

Weitere hilfreiche Links (zuletzt geprüft am 19.04.2023)

Berlin
Seit 13. Februar 2023 gelten keine berlinspezifischen Corona-Maßnahmen mehr. Die Berliner Corona-Verordnung ist nicht mehr in Kraft. Bundesweit gelten bis zum 07. April 2023 jedoch weiterhin bestimmte Schutzmaßnahmen.

Weitere hilfreiche Links (zuletzt geprüft am 19.04.2023)

Brandenburg
Am 7. April 2023 ist der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen ausgelaufen. Das heißt: Die letzten noch verbliebenen Maßnahmen sind weggefallen.

Weitere hilfreiche Links (zuletzt geprüft am 19.04.2023):

Bremen
Mit Ablauf des 7. April enden die letzten bundesrechtlichen Corona-Verordnung. Trotz des Wegfalls der Corona-Maßnahmen wird empfohlen, die bekannten Möglichkeiten wie das Tragen einer FFP2-Maske weiterhin zu nutzen.

Weitere hilfreiche Links (zuletzt geprüft am 19.04.2023):

Hamburg
Schon in den vergangenen Wochen wurden die Coronavirus-Schutzmaßnahmen nach und nach aufgehoben. Ab dem 7. April 2023 laufen die letzten noch geltenden gesetzlichen Regelungen aus.

Weitere hilfreiche Links (zuletzt geprüft am 19.04.2023): 

Hessen
In Hessen enden mit Ablauf des 7. April alle verbliebenen Corona-Maßnahmen.

Weitere hilfreiche Links (zuletzt geprüft am 19.04.2023)

Mecklenburg-Vorpommern
Ab dem 7. April 2023 laufen die letzten noch geltenden gesetzlichen Regelungen aus.

Weitere hilfreiche Links (zuletzt geprüft am 19.04.2023):

Niedersachsen
Am 8. April 2023 ist die letzte staatlich geregelte Corona-Schutzmaßnahme ausgelaufen.

Weitere hilfreiche Links (zuletzt geprüft am 19.04.2023):

Nordrhein-Westfalen
Seit 8. April 2023 gibt es keine staatlichen Corona-Schutzvorschriften mehr in Nordrhein-Westfalen.     

Weitere hilfreiche Links (zuletzt geprüft am 19.04.2023)

Rheinland-Pfalz
Die 34. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz gilt bis zum 07. April 2023. Die 34. CoBeLVO finden Sie hier.

Weitere hilfreiche Links (zuletzt geprüft am 19.04.2023)

Saarland
Die Corona-Schutzmaßnahmen auf Landes- und Bundesebene enden mit Ablauf des 7. April 2023.

Weitere hilfreiche Links (zuletzt geprüft am 19.04.2023)

Sachsen
Ab dem 8. April 2023 entfallen sämtliche Corona-Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz (zuletzt geprüft am 19.04.2023).

Sachsen-Anhalt
Bundesweit laufen ab 7. April 2023 Corona-Schutzmaßnahmen aus. Alle noch verbliebenen Pflichten (auch Einreiseverordnung) fallen weg.

Weitere hilfreiche Links (zuletzt geprüft am 19.04.2023)

Schleswig-Holstein
Die Verordnungen und Erlasse zum Coronavirus sind in Schleswig-Holstein bereits vor längerer Zeit ausgelaufen. Besondere Regelungen und staatlich angeordnete Maßnahmen zum Umgang mit dem Coronavirus gibt es in Schleswig-Holstein daher nicht mehr. Auch die bundesweit geltenden Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz wurden über den 7. April 2023 hinaus nicht verlängert.

Weitere hilfreiche Links (zuletzt geprüft am 19.04.2023):

Thüringen
In Thüringen enden mit Ablauf des 7. April alle verbliebenen Corona-Maßnahmen.

Weitere hilfreiche Links (zuletzt geprüft am 19.04.2023):

Aktuelle Situation in Österreich

Eine Übersicht über alle derzeit bundesweit geltenden Maßnahmen in Österreich finden Sie auf der Website corona-ampel.gv.at. Aufgrund der Entwicklungen der epidemiologischen Lage hat sich die Bundesregierung entschlossen, österreichweite  Maßnahmen (unabhängig von der „Ampelfarbe“) zu setzen.

Die Verordnung und die zugehörige rechtliche Begründung sind nach der Veröffentlichung im Rechtsinformationssystem des Bundes auch im Bereich „Coronavirus – Rechtliches“ verfügbar.

Die Aktuellen Maßnahmen auf einen Blick sowie die von der Bundesregierung präsentierte neue Öffnungsverordnung finden sie hier.

Weitere Informationen finden Sie unter Coronavirus: Häufig gestellte Fragen.

Weitere hilfreiche Links:
Hier finden Sie Links zu aktuellen, konsolidierten Fassungen wichtiger Rechtsvorschriften aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Unter www.ris.bka.gv.at können Sie auch direkt nach Rechtsvorschriften suchen.

Hinweis: Rechtsverbindlich sind die jeweiligen Einzelverordnungen. Diese können Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes einsehen.

Corona-Ampel
Die Karte zur Corona-Ampel finden Sie hier. Die Corona-Ampel dient als Werkzeug zur Einschätzung der epidemischen Lagen auf Basis von Schlüsselindikatoren. Die Ampelfarben unterscheiden sich je nach Einschätzung der epidemiologischen Lage und zeigen der Bevölkerung das jeweilige Risiko einer Region (ganz Österreich, einzelne Bundesländer, einzelne Bezirke oder Regionen) an.

Mit jeder Ampelfarbe sind Empfehlungen und Maßnahmen verknüpft, die der Bevölkerung einen Überblick geben sollen, welche Vorsichtsmaßnahmen in welcher Ampelfarbe zu treffen sind oder empfohlen werden. Mehr erfahren

Informationen des Sozialministeriums finden Sie hier.

Alle Reiseinformationen des Außenministeriums finden Sie unter www.bmeia.gv.at.

Aktuelle Situation in der Schweiz

Hier finden Sie die aktuellen Informationen zur Schweiz mit einer Medieninformation vom 30.03.2022.

Informationen zu den Maßnahmen des Bundes finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit BAG.

Aktuelle Verordnungen finden Sie hier.

Aktuelle Informationen zu Entschädigungen für Erwerbsausfall sind hier zusammengefasst. Kantonale Härtefallprogramme sowie weitere Massnahmen in den Kantonen zur Stützung der Wirtschaft finden Sie hier.

Mit dem vorliegenden, umfangreichen Muster-Schutzkonzept, welches die aktuellen Vorgaben des Bundes für Theater-, Konzert-, und Veranstaltungsbetriebe berücksichtigt, können Sie die für Ihre Betriebe/Events relevanten Punkte herausnehmen und so Ihr individuelles und professionelles Schutzkonzept erarbeiten, um vorbereitet zu sein, wenn es wieder losgeht.

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